Die Verzungsstimme

„Nutzen Sie daher Ihr Recht, zu wählen. Und nutzen Sie die Möglichkeit, unseren Landeshauptmann direkt zu wählen.“ Das sagt uns die landtagswahlwerbende Broschüre „aktuell“ der ÖVP Königsbrunn am Wagram.

Natürlich regt sich die SPÖ Königsbrunn darüber auf und meint in ihrem „Punktgenau“: „Der Landeshauptmann ist bei der Landtagswahl NICHT direkt zu wählen.“

Der angefochtene Satz ist zumindest zweideutig, und ganz unrecht hat die ÖVP-Broschüre nicht. Denn am 3.3.2013, ist – ob es einem paßt oder nicht – der blau-gelbe „Schau’n Sie“ – noch – unser Landeshauptmann. Und diese persona magis vel minus grata kann man direkt wählen, indem man ihr eine Vorzugsstimme gibt. Semantisch läßt sich der Satz insofern also durchaus mit der Niederösterreichischen Landesverfassung in Deckung bringen. Pragmatisch ist es wohl richtig: die ÖVP spielt mit der verfassungsrechtlichen Ignoranz der Bevölkerung und insinuiert, die Landtagswahl sei eine Wahl des Landeshauptmannes und NICHT des Landtags.

Was aber neu ist – und mit der Landesverfassung NICHT kongruent -, ist die „Verzungsstimme“.

Was ist das für ein neues Verfassungsrechtsinstitut, die „Verzungsstimme“? Eine Stimme, die man abgibt, um sich gleich darauf auf die Zunge zu beißen, weil man sie falsch abgegeben hat? Könnte gut sein. Oder eine Stimme, die nicht zählt, weil man sich eigentlich „verzungt“, also versprochen, hat? Auch in Ordnung, wenn das nur für die auf die ÖVP-Kandidaten entfallenden „Verzungsstimmen“ gilt. Ansonsten, würde ich sagen, braucht es schon einen Stopper für diese schleichende Verfassungsänderung durch die ÖVP.

Vielleicht ist es aber nur ein Schreibfehler. „Vorzugsstimme“ ist immerhin ein schwieriges Wort, da darf man schon zwei Fehler machen, zumal als Politiker.

Verzungsstimme

Verzungsstimme

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Datum: Freitag, 1. März 2013 17:37
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